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Wer entscheidet eigentlich über die Migrantenfrage?

Wer entscheidet eigentlich in der Flüchtlingsdebatte?

Wurden wir Bürger in Deutschland eigentlich gefragt,
ob wir so viele Flüchtlinge in unserem Land aufnehmen wollen?

 

Nein – über die Presse wurde uns mitgeteilt, dass es so ist und wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt. Die Politik hat mal wieder allein entschieden, die Folgen trägt die gesamte Bevölkerung.

 

Aktuell stellen hunderttausende Migranten in der Bundesrepublik Deutschland einen Asylantrag, obwohl sie über einen sicheren Drittstaat auf teils dubiosen Wegen nach Deutschland eingereist sind.

Gemäß den ursprünglichen Regelungen sollten diese Einreisenden eigentlich zurückgewiesen werden, weil sie die formalen Antragsvoraussetzungen nicht erfüllen.
Auch unser Grundgesetz Art. 16 a besagt ausdrücklich, dass niemand Anrecht auf einen Asylantrag hat, der über ein sicheres Herkunftsland Deutschland betritt.

 

Ursprüngliche Regelung  :   Dublin I. - Abkommen
Das Dubliner Übereinkommen soll die Zuständigkeit der europäischen Staaten für Asylanträge regeln und trat erstmalig 1997 in Kraft. Inhaltlich ist in dieser europäischen Übereinkunft geregelt, dass jedem einreisenden Ausländer, der das Gebiet eines der Vertragsstaaten den Boden betritt und einen Asylantrag stellt, die Durchführung eines Asylverfahrens garantiert wird. Hier wurde ursprünglich und ausdrücklich geregelt, dass das Verfahren in demjenigen Land durchgeführt werden muss, dessen Boden vom Einwanderer zuerst betreten wird. Durch diese Zuständigkeitsregel, sollte eine Doppelantragsstellung verhindern werden.

Änderungen im Dublin I. - Abkommen :  zu Dublin II.
Im Jahre 2003 wurden diese ursprünglichen Vereinbarung durch die Dublin II. Verordnung nochmals bewust so manifestiert. In den Folgejahren wurden diese Vereinbarungen durch verschiedene Gerichte und insbesondere durch das Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 21. Januar 2011 jedoch kassiert. Der Gerichtshof sah eine Überstellung eines Nicht-Asylberechtigten in ein anderes Land (hier Griechenland) als „erniedrigende und als unmenschliche Behandlung“ im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) an. 
Gleichzeitig wurde Griechenland wegen der dortigen Haft- und Lebensbedingungen für Asylbewerber verurteilt (Verstoß gegen Artikel 13 EMRK, „Recht auf wirksame Beschwerde“). 

Damit waren die Weichen dafür gestellt, dass faktisch jeder einen Antrag in seinem Wunschland stellen konnte und das waren vornehmlich die reichen Sozialstaaten wie Österreich, Schweden und natürlich Deutschland.



 

Erweiterung im Dublin II-Abkommen:  zu Dublin III.
Um der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gerecht zu werden, wurde das Dublin III.-Abkommen Mitte 2013 beschlossen. Auch hier wurden im Grundsatz die Gedanken aus der Dubliner Übereinkunft von 1997 (  Dublin I. ) nicht eingeschränkt.
Weiterhin war dass zuerst vom Einwanderer betretene Land für den Asylantrag zuständig. Seit ca. 2012, dem sich anbahnenden Beginn der Flüchtlingswelle, besteht heftier Streit zwischen den Mitgliedstaaten über die Verteilung der Flüchtlinge. Noch immer ist unklar, in welchem Land die Registrierung stattfinden muss oder in welchem Land der Asylantrag gestellt werden muss oder darf. Vor allem welches Land für den Unterhalt der ungebetten Menschen zuständig ist. Die Staaten der Europäischen Union stritten wie die Kesselflicker über die Einzelfragen zur Migrantion.

 

Frau Dr. Merkel hingegen hatte auf diese Frage jedoch ihre ganze eigene und vor allem sehr diktatorische - eigenwillige - Antwort parat:

„Wir schaffen das“ 


wurde zur weltweiten Einladung an migrationswillige und flüchtende Menschen, sich aufzumachen in ein geöffnetes Deutschland. Ungeachtet der Folgen, die auf unser Land zukommen, denn das Projekt „Migration“ kostet unseren ohnehin schon finanziell maroden Staat nicht nur viele Milliarden Euro, sondern wird zudem durch eine Vielzahl von Gewaltstraftaten durch Migranten begleitet.

 
Auch wäre es von Seiten der okkupierenden Menschen stilvoll gewesen einmal zu fragen und sich zu positionieren.

Dürfen wir zu euch kommen?
Seid ihr bereit uns aufzunehmen?
Wir sind bereit und willig, uns in eure Gesellschaft zu integrieren!
Wir wollen ordentliche - respektable - Menschen in eurer Gesellschaft werden!
Wir wollen euch so akzeptieren wie ihr seit und uns an eure Regeln halten und diese annehmen!

Robin Alexander dokumentiert in seinem Buch „Die Getriebenen“ dass eine Grenzsicherung in Erwägung gezogen wurde. Wer genau hat denn eigentlich im Anschluss, entgegen dieser Überlegungen, die gravierenden Entscheidungen zur Grenzöffnung im Namen des Volkes getroffen und mit welcher Intention? Frau Dr. Merkel wahrscheinlich im Alleingang? Aus Führungsschwäche und vor allem aus Angst vor den „schlechten Bildern“? Wusste sie nicht, was sie mit ihrer Entscheidung anrichten würde? Konnte sie nicht erahnen, dass sich die Menschen, die z.B. jahrelang zuvor in Flüchtlingscamps des UNHCR in der Türkei lebten, sich zu uns aufmachen würden?

Frau Dr. Merkels Alleingang mit ungenahnten Folgen für uns.

Ihre eigenmächtige Grenzöffnung wird mittlerweile national und international, in der Presse und Bevölkerung, als  ruinös für Deutschland angesehen. Ihre Flüchtlingspolitik wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung zutiefst abgelehnt. Hat die Integration von anderen Staatsbürgern doch in den letzten 50 Jahren noch nie einwandfrei funktioniert. Leider perlen diese Fakten von der Machtfrau Dr. Merkel ab. Sie betreibt ihre intransparente „Vogelstrauß-Politik“ stur weiter uind fühlt sich dazu legitimiert. 

Zu ihrer Verteidigung beruft sich Angela Merkel auf das Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshof, laut dessen es Ländern gestattet sei im "Geiste der Solidarität" für andere Länder Asylanträge prüfen zu können. Einschließlich ihrer eigenen - delegitimierten - Interpretation wer zu uns kommen darf oder nicht.

 

Dass das EU-Recht nicht viel wert ist, zeigt aber auch das Verhalten, vor allem der osteuropäischen Staaten, welche sich standhaft der Flüchtlingsaufnahme verweigern oder ihre Grenzen gleich ganz schließen.

Wenn die Politik ihren Wählerauftrag zum Wohle des deutschen Volkes zu handeln ernst nehmen würde, sollten  alternative Handlungsoptionen diskutiert und angewendet werden. Möglich wäre beispielsweise eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung mit einem damit verbundenen Kredit und der Möglichkeit zur Qualifizierung, um nach Rückkehr in das Herkunftsland den Wiederaufbau unterstützen zu können.

 

Ich würde mir zukünftig wünschen, dass die Poltik nachhaltiger im Sinne und vor allem zugunsten der deutschen Bevölkerung handelt und diese ausdrücklich mit einbezieht.

Ausdrücklich müssen analoge Alleingänge, so wie der Merkelsche Flüchtlingsalleingang mit dem  " Wir schaffen das " - Syndrom bedingungslos ausgeschlossen wenden. Eine Verselbstständigung, wie hier durch die Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel darf es nicht geben. Es kann nicht angehen, dass JEMAND alleine Deutschland dominiert und die Bürgen nicht zu sagen haben. Im normalen Leben hätte ein solchen Verhalten Konsequenzen zur Folge. Aber wohl nicht in der Politik., so dass Frau Dr. Merken nicht zur Verantwortung gezogen werden wird.